Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Gymnasium Überlingen ist bemüht, seine Website in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes Baden-Württemberg (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website des Gymnasiums Überlingen unter www.gymueb.eu.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der nachfolgend aufgeführten Unvereinbarkeiten teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit nicht oder nur teilweise barrierefrei.
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
PDF-Dokumente und andere Download-Dokumente
Auf der Website werden zahlreiche PDF-Dokumente und weitere Dokumente zum Download angeboten. Ein Teil dieser Dokumente ist nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Dies betrifft insbesondere ältere Dokumente und Formulare.
Bei nicht barrierefreien PDF-Dokumenten können beispielsweise eine für Screenreader geeignete Dokumentstruktur, aussagekräftige Alternativtexte für grafische Inhalte oder eine korrekte Lesereihenfolge fehlen.
Das Gymnasium Überlingen ist bemüht, neu veröffentlichte Dokumente möglichst barrierefrei bereitzustellen und bestehende Dokumente sukzessive zu überarbeiten, soweit dies im Rahmen der technischen und organisatorischen Möglichkeiten umsetzbar ist.
Eingebundene Inhalte und externe Angebote
Auf einzelnen Seiten können Inhalte, Dokumente oder Anwendungen externer Anbieter eingebunden oder verlinkt sein. Auf deren barrierefreie Gestaltung hat das Gymnasium Überlingen keinen oder nur eingeschränkten Einfluss.
Bilder und grafische Inhalte
Die Website enthält zahlreiche Bilder und grafische Elemente. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne ältere oder redaktionell eingepflegte Bilder noch nicht über einen ausreichend aussagekräftigen Alternativtext verfügen.
Das Gymnasium Überlingen arbeitet daran, fehlende oder nicht ausreichend aussagekräftige Alternativtexte im Rahmen der laufenden redaktionellen Pflege zu ergänzen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Derzeit werden keine Inhalte aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen.
c) Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs
Bestimmte Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden, fallen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen nicht in den Anwendungsbereich der Barrierefreiheitsanforderungen.
Sollten Sie ein nicht barrierefreies Dokument oder einen bestimmten Inhalt in einer für Sie zugänglichen Form benötigen, wenden Sie sich bitte an die unter Ziffer 4 genannte Kontaktstelle. Wir bemühen uns, Ihnen die entsprechenden Informationen in einer geeigneten Form zur Verfügung zu stellen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. August 2026 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach § 4 Absatz 2 Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (L-BGG-DVO).
Im Rahmen der Selbstbewertung wurden verschiedene Seitentypen und zentrale Funktionen der Website stichprobenartig auf ihre barrierefreie Zugänglichkeit überprüft.
Die Erklärung wurde zuletzt am 20. August 2026 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Website aufgefallen? Benötigen Sie Informationen zu nicht barrierefrei zugänglichen Inhalten oder Dokumenten?
Dann können Sie sich gerne an uns wenden:
Gymnasium Überlingen
Obertorstraße 16
88662 Überlingen
Telefon: 07551 949579-0
E-Mail: sekretariat@gymueb.de
Bitte beschreiben Sie möglichst genau, auf welcher Seite oder bei welchem Inhalt eine Barriere aufgetreten ist. Wenn möglich, geben Sie die entsprechende Internetadresse (URL) an.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass die Website des Gymnasiums Überlingen nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie sich an die unter Ziffer 4 genannte Stelle wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.
Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Website: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
Zur Erstellung der Barrierefreiheitserklärung wurde das Muster-Formular des Landes BW verwendet.
https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=jlr-NNLBW000087A5NN00000000028